Anpassung der Absonderungsregelungen und Auswirkungen auf die Schulen

Die Anpassung der Absonderungsregelungen und Auswirkungen auf die Schulen können Sie hier downloaden.
Heitersheim
Die Anpassung der Absonderungsregelungen und Auswirkungen auf die Schulen können Sie hier downloaden.
Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir als Schule haben bislang noch keine verbindlichen Informationen des Kultusministeriums und organisatorische Vorgaben erhalten. Dennoch sind einige Informationen über die Medien bereits an die Öffentlichkeit gelangt, weshalb die nachfolgenden Informationen unter dem Vorbehalt der Kommunikation der offiziellen Maßgaben stehen.
Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz treten ab Montag, den 04. April, auch einige Neuerungen bezüglich der Coronaverordnung Schule in Kraft.
Die verbindliche Testung der Schülerinnen und Schüler durch zwei Testungen pro Woche bleibt bis zu den Osterferien erhalten. Diese werden wir wie bisher auch montags und donnerstags durchführen.
Von der Testpflicht weiterhin ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen, die sich auf freiwilliger Basis zwei Mal pro Woche testen können.
Die Maskenpflicht entfällt an der Schule, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch. Dennoch empfehlen wir seitens der Schule dringend das freiwillige Tragen zumindest bis zu den Osterferien. Die Infektionszahlen in der Schule sind gegenwärtig zwar leicht gesunken, sie befinden sich aber immer noch auf einem recht hohen Niveau. Unser Bemühen, so viel Unterricht als möglich in Präsenz zu realisieren, können wir nur dann umsetzen, wenn die Infektionszahlen vor allem auch unter den Lehrkräften nicht weiter steigen. Um dies zu erreichen, müssen wir alle, Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte zusammenarbeiten und vielleicht auch auf freiwilliger Basis mehr tun als vorgeschrieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
D.Lederle M. Goldschmidt S. Grießer
Schulleitung
Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
mit der neuen Corona Verordnung Schule treten wieder einige Neuerungen in Kraft. Diese betreffen vor allem die Regelungen bezüglich der Testung und der Testpflicht. Nach jetzigem Stand werden die verbindlichen Testungen noch bis zum Ablauf des 2. April 2022 fortgeführt werden. Allerdings werden die Testung der Schülerinnen und Schüler auf zwei Testungen pro Woche reduziert. Diese werden wir wie zuvor auch montags und donnerstags durchführen.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin in unveränderter Form.
Die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Klasse oder Lerngruppe eine Schülerin oder ein Schüler sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt. Die Kohortenregelung im Falle einer Infektion in der Klasse besteht weiterhin.
Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen, die sich auf freiwilliger Basis zwei Mal pro Woche testen können.
Eine zeitlich nicht beschränkte Ausnahme von der Quarantänepflicht und damit auch von der Testpflicht setzt also drei Ereignisse, z.B.
voraus. Ansonsten, also bei weniger als zwei maßgeblichen Ereignissen, ist die Quarantänebefreiung auf 90 Tage beschränkt. Ist das letzte Ereignis, das für die Quarantänebefreiung maßgeblich ist, ein positiver Erregernachweis oder ein positiver PCR-Test, beginnt die Quarantänebefreiung erst ab dem 28. Tag nach der Probeentnahme.
Sport- und Musikunterricht
Die bisherigen Regelungen, die für den Sportunterricht in der Warnstufe galten, bestehen fort. Er ist also ohne Kontaktbeschränkungen zulässig, es sei denn, eine Schülerin oder ein Schüler in einem Klassen- oder Gruppenverband unterliegt nach einer positiven Testung auf das Coronavirus der Pflicht zur Absonderung. Für diesen Fall gelten die bereits bisher geregelten Einschränkungen fort.
Im Musikunterricht besteht keine Maskenpflicht
sowie bei den entsprechenden außerunterrichtlichen Veranstaltungen, sofern der be-sondere Mindestabstand von mindestens zwei Metern in alle Richtungen zu anderen Personen eingehalten wird. Wird eine Maske getragen, darf auch weiterhin ohne Min-destabstand gesungen werden.
Die bisherigen Beschränkungen für den Fall, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einem Klassen- oder Gruppenverband nach einer positiven Testung auf das Coronavirus der Pflicht zur Absonderung unterliegt, gelten weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen
D.Lederle M. Goldschmidt S. Grießer
Schulleitung
Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
in Anbetracht der steigenden Inzidenzen, erfahren wir alle auch und gerade in unserem persönlichen Umfeld eine steigende Anzahl von Betroffenen der Corona-Pandemie. Gemessen an diesen Zahlen, ist die Anzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler an unserer Schule zwar gestiegen, aber dennoch relativ gering. Vor allem die Zahl der Quarantänefälle unter ihnen, ausgelöst durch positiv getestete Haushaltsmitglieder, ist deutlich gestiegen. Bislang sind fast alle Fälle an unserer Schule auf Infektionen im privaten Umfeld zurückzuführen und nicht das Resultat einer Infektionskette in der Schule.
Dass die Zahl dennoch unter den gegenwärtigen Inzidenzen liegt, ist sicher auch unserem schon seit Beginn der Pandemie geltenden Hygienekonzept zu verdanken, aber vor allem dem konsequenten Tragen von Masken in der Schule und auch dem geltenden Testkonzept. Alle diese Maßnahmen zusammen entfalten an unserer Schule eine hohe Schutzwirkung.
Die gesamte Schulleitung und auch das Kollegium haben das Infektionsgeschehen immer gut im Blick. Wir beurteilen die Lage konsequent und stets neu, um ggf. weitere Maßnahmen rechtzeitig einleiten zu können.
Gegenwärtig zeichnet sich keinerlei Klassen- oder gar eine Schulschließung ab. Wie Sie sicher wissen, wäre eine Klassenschließung nur dann möglich und nötig, wenn es zu einem großen Infektionsgeschehen innerhalb der Klasse kommen würde. Das Land definiert dies bei einer Infektionsquote von 20 % der Schülerinnen und Schüler. Dies bedeutet also bei mehr als 4 infizierten Kindern in der Klasse, die auch noch zur gleichen Zeit positiv sein müssten. Von diesem Zustand sind wir gegenwärtig weit entfernt. Es besteht also kein Grund zur Sorge. Wir als Schule tun alles, um einen geregelten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.
Auch das Lehrpersonal ist gegenwärtig nur in sehr geringem Maße betroffen. Sollte sich dies ändern, würden wir vor einem Umstellen ins Fernlernen sehr intensiv prüfen, ob wir die ausgefallene Lehrkraft nicht vertreten könnten, so wie wir dies jetzt bereits immer schon tun. Wir als Schule sind der Meinung, dass Präsenzlernen, also der Unterricht in der Schule, durch nichts zu ersetzen ist.
Ein klassenweises Umstellen auf Fernlernen wäre für uns nur als Ultima Ratio vorstellbar. Selbst in diesem Fall würden wir selbstverständlich eine Notbetreuung für die Klassenstufen 1 bis 7 einrichten.
Sie als Eltern können unsere Bemühungen am besten dadurch unterstützen, indem Sie Ihre Kinder zu konsequentem Maskentragen anhalten, das Hygienekonzept und die darin verankerten Maßnahmen immer wieder zuhause mit Ihren Kindern thematisieren, ggf. auch am Wochenende Testungen vornehmen und Ihren Kindern Sicherheit und Vertrauen geben. Nur wenn wir alle zusammen an einem Strang ziehen, kann es uns gelingen, unser Schiff durch die gegenwärtig sehr raue See weiter ruhig weiter zu steuern.
Mit freundlichen Grüßen
D. Lederle M. Goldschmidt S. Grießer
Schulleitung
Die Übersicht zur Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen finden Sie hier.
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Stand: 13.01.2022