Johanniterschule

Heitersheim

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Ethikunterricht

  1. Schüler/innen, die keine evangelische oder römisch-katholische Religionszugehörigkeit haben oder einer anderen Glaubensgemeinschaft (z.B. Islam, Russisch- oder Griechisch-Orthodoxe Kirche, Zeugen Jehovas, Buddhismus, etc.) angehören, werden ab Klasse 5 für den Ethik-Unterricht eingetragen. Dies gilt auch für alle Schüler/innen, die sich vom evangelischen bzw. römisch-katholischen Religionsunterricht form- und fristgerecht abgemeldet haben.
  2. Die Abmeldung vom Religionsunterricht erfordert die Vorlage einer ordentlichen schriftlichen Abmeldung. Diese muss die üblichen Anforderungen an ein formelles Schriftstück erfüllen:

- maschinengeschrieben
- Absender/Anschrift
- Datum
- eine Begründung (z.B. "aus Glaubens- und Gewissensgründen") 
- Unterschrift des Schülers

Zusätzlich verlangt die Schulleitung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, durch die die Kenntnisnahme der Abmeldung bestätigt wird.
Da Jugendliche in Deutschland mit 14 Jahren religionsmündig werden, ist ein Einverständnis der Erziehungsbrechtigten ab diesem Alter  nicht mehr erforderlich, sondern nur eine Bestätigung der Kenntnisnahme.

Die Abmeldung ist an die Schulleitung zu richten und muss innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres bzw. Halbjahres vorliegen.

  1. Schüler/innen, die bereits vom Religionsunterricht abgemeldet sind, brauchen diese Abmeldung nicht jedes Schuljahr erneuern. Die Abmeldung gilt bis zum Verlassen der Schule.
  2. Falls Schüler/innen aus dem Ethikunterricht in den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht wechseln wollen, muss 
    - zuerst das schriftliche Einverständnis des zuständigen Religionslehrers eingeholt werden 
    - ein ordentlicher schriftlicher Antrag (siehe oben) an die Schulleitung gestellt werden, dem die schriftliche Einverständniserklärung des Religionslehrers beigefügt ist.

Im Fall des Wechsels vom Ethikunterricht zum Religionsunterricht wird besonderer Wert auf die Begründung gelegt - ein schlichtes "aus Glaubens- und Gewissensgründen" reicht hier nicht aus!

Es gibt Unterschiede beim Zugang zum katholischen und evangelischen Religionsunterricht. Diese sind beim jeweiligen Religionslehrer zu erfahren.

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