Johanniterschule

Heitersheim

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Haus- und Schulordnung

 

Vorwort
In unserer Schule hat jeder das Recht, sich wohl zu fühlen und ungestört zu lernen. Wir achten aufeinander und gefährden niemanden. Unsere Regeln gelten für alle. Wir achten darauf, diese Regeln einzuhalten, denn sie sind die Grundlage für unser schulisches Miteinander. Alle tragen für ihr Handeln die Verantwortung.

1. Unser Miteinander
Mit dem Betreten des Schulgeländes wird die Aufsichtspflicht der Eltern auf die Lehrkräfte übertragen. Jede Lehrkraft der Johanniterschule Heitersheim ist gegenüber allen Schülerinnen und Schülern weisungsberechtigt. Deshalb hat jede Schülerin und jeder Schüler gegenüber jeder Lehrkraft auf Anfrage Namen, Klasse/Schulart und die Klassenlehrkraft anzugeben.
Wir gehen respektvoll und höflich miteinander um. In der Schule sprechen wir Deutsch.
Wir achten das Lern- und Ruhebedürfnis der anderen und helfen uns gegenseitig. Jedes Mitglied der Schule vermeidet körperliche und seelische Gewalt und alles, was andere gefährden könnte.

2. Umgang mit Sachen
Mit den Sachen anderer und dem Eigentum der Schule gehen wir sorgsam um. Wir nehmen nichts weg, beschädigen und zerstören nichts. Die elektrischen Geräte in den Schulräumen dürfen nur von den Lehrkräften für Unterrichtszwecke benutzt werden. Die Stadt Heitersheim als Schulträger kann für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen Schadenersatz verlangen.
Wir halten unseren Arbeitsplatz in Ordnung und unsere Schule sauber. Wir achten besonders auf Sauberkeit bei der Benutzung der Toiletten. Wir pflegen und erhalten die Pflanzen in Klassenräumen, auf den Gängen und in den Grünanlagen. Wir vermeiden alles, was die Umwelt unnötig belastet, Müll wird getrennt entsorgt. Mit Licht und Wasser gehen wir bewusst um.

3. Vor, während und nach dem Unterricht
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich zu den festgelegten Unterrichtszeiten. Das genaue Ende einer Stunde wird von der Lehrkraft bestimmt.
Die Raumwechselzeiten sind keine Pausen. Die Schülerinnen und Schüler gehen, ohne zu rennen und zu lärmen und ohne „Zwischenstopps“, direkt in den nächsten Unterrichtsraum oder zu den Sporthallen.
Ab 7:00 Uhr (7:15 Uhr Grundschule) dürfen wir das Schulgebäude betreten (Ausnahme OSH). Der Ein- und Ausgang vom Lehrerparkplatz zum Verwaltungstrakt ist nur für die Lehrkräfte vorgesehen.
Wer zu spät kommt, klopft an, bittet um Entschuldigung und geht dann leise an seinen Platz. Wenn eine Lehrkraft 5 Minuten nach dem Gong nicht erschienen ist, melden dies die Klassensprecherinnen und Klassensprecher im Sekretariat.
Nach der letzten Stunde stellen wir die Stühle auf die Tische, schließen die Fenster, machen das Licht aus und erledigen den Ordnungsdienst. 
In den unterrichtsfreien Stunden halten wir uns vor dem Sekretariat an den Tischen in der Aula auf.

4. In den Pausen
Wir begeben uns nach der 2. und 4. Stunde unaufgefordert auf den Pausenhof und halten uns dort nur an den zugelassenen Orten auf. Ausnahme: Regenwetter. In der Pause verhalten wir uns so, dass wir niemanden gefährden. Wir werfen weder Schneebälle noch Kastanien oder andere Gegenstände und passen beim Ballspielen auf, dass weder Personen noch Sachen beschädigt werden.
Schulfremde und eindeutig negativ auftretende Personen melden wir sofort der nächsten Lehrkraft - nicht nur in den Pausen!
Wir suchen die Toiletten entweder gleich zu Beginn oder nach dem ersten Gong am Ende der Hofpausen auf. Die Unterrichtszeit ist nicht dafür vorgesehen.
Nach dem ersten Gong am Ende der Pause gehen wir direkt zu unseren Unterrichtsräumen.
Der Hof- und Auladienst sammelt nach jeder großen Pause die Abfälle auf. Dies gilt auch für die Handtuchpapiere in den Ausgängen der Schülertoiletten.
In den Pausen verlassen wir das Schulgelände nicht. Nur während der Mittagspause dürfen wir ab Klasse 6, nach schriftlicher Genehmigung durch die Eltern, das Schulgelände mit Berechtigungsausweis verlassen.

5. Nach dem Unterricht
Nach dem Unterrichtsende begeben sich die auswärtigen Schülerinnen und Schüler direkt zu den jeweiligen Bushaltestellen. Dort stellen sie sich hintereinander auf und steigen ruhig nacheinander ein. Niemand drängelt und schubst.
Die Fahrradabstellplätze betreten wir nur bei An- und Abfahrt.

6. Sonstiges
Auf dem Schulgelände und während schulischer Veranstaltungen besteht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Aus ästhetischen und hygienischen Gründen kauen wir keinen Kaugummi.
Elektronische Geräte sind bis zum Unterrichtsende auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und weggepackt. Bei Verstoß gegen diese Regel werden die Geräte eingezogen und für den Rest des Schultages in der Schule verwahrt. Nur in Ausnahmefällen kann der Gebrauch dieser Geräte durch die Lehrkraft gestattet werden.

7. Krankmeldungen und Beurlaubung
Im Krankheitsfall benachrichtigen die Erziehungsberechtigten das Sekretariat telefonisch oder per Mail bis spätestens 09:00 Uhr. Eine schriftliche Entschuldigung wird innerhalb von drei Tagen nachgereicht.
Anträge auf Beurlaubung werden der Lehrkraft (stundenweise / bis zwei Tage Abwesenheit) oder der Schulleitung (mehr als zwei Tage) in der Regel eine Woche im Voraus in schriftlicher 
Form vorgelegt.

An dieser Schulordnung haben mitgewirkt:

- die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule,
- Schülerinnen und Schüler der Schülermitverwaltung (SMV),
- der Elternbeirat

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